{"id":1677,"date":"2023-10-06T14:49:20","date_gmt":"2023-10-06T14:49:20","guid":{"rendered":"https:\/\/hausundgrund-westelm.de\/?page_id=1677"},"modified":"2023-10-07T10:12:10","modified_gmt":"2023-10-07T10:12:10","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hausundgrund-westelm.de\/?page_id=1677","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1677\" class=\"elementor elementor-1677\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-7274f0d9 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"7274f0d9\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-29c97568\" data-id=\"29c97568\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-220f3015 animated-slow elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"220f3015\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;fadeInUp&quot;,&quot;_animation_delay&quot;:200}\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h3 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Haus- &amp; Grund West-Elm e.V.<\/h3>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6fb9dfef elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"6fb9dfef\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Satzung<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-inner-section elementor-element elementor-element-55fc0332 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"55fc0332\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-no\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-inner-column elementor-element elementor-element-52c6e079\" data-id=\"52c6e079\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b18679a elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"b18679a\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"ce-textpic ce-right ce-intext\"><div class=\"ce-bodytext\"><h4 class=\"align-center\">Satzung<\/h4><p class=\"align-center\"><b>des Haus &amp; Grund West-Elm e. V. <\/b><\/p><p class=\"align-center\"><b>\u00a7 1 <br \/>Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr <\/b><\/p><ol><li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eHaus &amp; Grund West-Elm e. V.\u201c und ist in das Vereinsregister einzutragen.<\/li><li>Der Verein hat seinen Sitz in Peine.<\/li><li>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/li><li>Der Verein ist dem Landesverband Haus &amp; Grund Niedersachsen e. V. angeschlossen.<\/li><\/ol><p class=\"align-center\"><b>\u00a7 2 <br \/>Zweck des Vereins <\/b><\/p><p>Der Verein bezweckt die Wahrung der Interessen des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums. Er hat insbesondere die Aufgabe, unter Ausschluss von Erwerbszwecken das private Eigentum in der Grundst\u00fccks- und Wohnungswirtschaft zu erhalten und zu f\u00f6rdern. Dies geschieht im Besonderen durch Unterrichtung \u00fcber Rechte und Pflichten der Mitglieder und durch Unterst\u00fctzung bei der Wahrnehmung ihrer Belange. Zur Erf\u00fcllung dieser Aufgaben unterh\u00e4lt der Verein entsprechende Einrichtungen, insbesondere die Mitgliedschaft im Landesverband Haus &amp; Grund Niedersachsen e. V.<\/p><p class=\"align-center\"><b>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft <\/b><\/p><ol><li>Ordentliche Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche und juristische Personen werden, welchen das Eigentum oder ein sonstiges dingliches Recht an einem bebauten oder unbebauten Grundst\u00fcck zusteht oder die beabsichtigen, diese Rechte zu erwerben. Voraussetzung ist ferner, dass der Wohnsitz dieser Person oder der Sitz ihrer Verwaltung oder ihr Grundst\u00fcck innerhalb des Vereinsbereichs gelegen ist.<\/li><li>Wer die Interessen des Vereins unterst\u00fctzt, kann, auch ohne die Voraussetzungen gem\u00e4\u00df Ziff. 1 zu erf\u00fcllen, Mitglied werden.<\/li><li>Mitglieder, die sich um die Ziele der Organisation Verdienste erworben haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.<\/li><li>\u00dcber die Aufnahme von Mitgliedern und die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet der Vorstand.<\/li><\/ol><p class=\"align-center\"><b>\u00a7 4 <br \/>Beendigung der Mitgliedschaft <\/b><\/p><ol><li>Die Mitgliedschaft endet:<ol type=\"a\"><li>mit dem Tod des Mitglieds,<\/li><li>durch freiwilligen Austritt,<\/li><li>durch Streichung von der Mitgliederliste,<\/li><li>durch Ausschluss aus dem Verein.<\/li><\/ol><\/li><li>Der freiwillige Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres zul\u00e4ssig. Er ist dem Verein sp\u00e4testens drei Monate vor Schluss des Kalenderjahres schriftlich anzuzeigen.<\/li><li>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrages im R\u00fcckstand ist.<\/li><li>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es die ihm nach dieser Satzung obliegenden Pflichten gr\u00f6blich verletzt oder in anderer Weise gegen die Vereinsinteressen verst\u00f6\u00dft. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem Mitglied schriftlich bekanntzumachen.<\/li><li>Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht der Beschwerde zu. Die Beschwerde muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses beim Vorstand eingelegt werden. \u00dcber die Beschwerde entscheidet die n\u00e4chste Mitgliederversammlung.<\/li><li>Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche an den Verein. Die bereits entstandenen und entstehenden Verbindlichkeiten gegen\u00fcber dem Verein werden durch den Tod bzw. den Austritt, die Streichung oder den Ausschluss eines Mitglieds nicht ber\u00fchrt.<\/li><\/ol><p class=\"align-center\"><b>\u00a7 5 <br \/>Rechte und Pflichten der Mitglieder <\/b><\/p><p>Die Mitglieder sind berechtigt:<\/p><ol><li>den Rat und die Unterst\u00fctzung des Vereins in Anspruch zu nehmen,<\/li><li>die Einrichtungen des Vereins zu benutzen<\/li><li>an den Versammlungen und Kundgebungen des Vereins teilzunehmen und in diesen ihre Stimme abzugeben.<\/li><\/ol><p class=\"align-center\"><b>\u00a7 6 <br \/>Beitr\u00e4ge <\/b><\/p><ol><li>Zur Durchf\u00fchrung seiner Aufgaben erhebt der Verein von den Mitgliedern Beitr\u00e4ge, deren H\u00f6he auf Vorschlag des Vorstandes die Mitgliederversammlung bestimmt. Die Beitr\u00e4ge sind j\u00e4hrlich im Voraus innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt, jedoch sp\u00e4testens bis zum 31. M\u00e4rz eines Jahres zu entrichten.<\/li><li>F\u00fcr die Inanspruchnahme besonderer Leistungen durch den Verein setzt der Vorstand eine Geb\u00fchr fest, die neben den Beitr\u00e4gen zu zahlen ist.<\/li><li>Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/li><\/ol><p class=\"align-center\"><b>\u00a7 7 <br \/>Organe des Vereins<\/b><\/p><p>Organe des Vereins sind:<\/p><ol><li>die Mitgliederversammlung,<\/li><li>der Vorstand<\/li><\/ol><p class=\"align-center\"><b>\u00a7 8 <br \/>Mitgliederversammlung <\/b><\/p><ol><li>Die Mitgliederversammlung dient neben den ihr nach dieser Satzung obliegenden Aufgaben der Unterrichtung, Aussprache und Beschlussfassung \u00fcber grunds\u00e4tzliche Fragen des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums. Der Mitgliederversammlung obliegen folgende Aufgaben:<ol type=\"a\"><li>die Beschlussfassung \u00fcber den Jahres-, Kassen- und Pr\u00fcfungsbericht sowie den Haushaltsplan,<\/li><li>die Wahl und Abberufung des Vorstandes,<\/li><li>die Entlastung f\u00fcr den Vorstand,<\/li><li>die Wahl der Kassenpr\u00fcfer,<\/li><li>die Festsetzung der Mitgliederbeitr\u00e4ge,<\/li><li>die Ernennung von Ehrenmitgliedern,<\/li><li>die \u00c4nderung der Satzung,<\/li><li>die Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/li><li>Beschlussfassung \u00fcber die Beschwerde gegen einen Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstandes.<\/li><\/ol><\/li><li>Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt allj\u00e4hrlich durch den Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB durch Einladung zehn Tage vor Versammlungsbeginn. Sie muss Zeit und Ort der Versammlung enthalten. Dar\u00fcber hinaus soll auch die Tagesordnung bekanntgegeben werden.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleistet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer des Wahlganges und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschluss \u00fcbertragen werden.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Vereinigung mehrerer Stimmen auf einen Vertreter ist unzul\u00e4ssig. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.<\/li><li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.<\/li><\/ol><p class=\"align-center\"><b>\u00a7 9 <br \/>Der Vorstand <\/b><\/p><ol><li>Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftf\u00fchrer und mehreren Beisitzern. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen. Die \u00c4mter des Vorstandes sind Ehren\u00e4mter, den Mitgliedern des Vorstandes kann eine angemessene Verg\u00fctung gew\u00e4hrt werden.<\/li><li>Vorstand des Vereins im Sinne des \u00a7 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.<\/li><li>Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder betr\u00e4gt drei Jahre. Sie endet jedoch erst mit einer Neu- oder Wiederwahl. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li><li>Der Vorstand bedarf der Amtsf\u00fchrung des Vertrauens der Mitglieder. Wird dem Vorstand oder einzelnen Mitgliedern da Vertrauen entzogen, so endet die Amtszeit mit allen Rechten und Pflichten. Das Vertrauen kann von der Mitgliederversammlung nur mit mehr als der H\u00e4lfte aller Mitgliederstimmen entzogen werden.<\/li><li>Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig durch Tod, Amtsniederlegung oder Abwahl aus, so kann sich der Vorstand bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung durch Hinzuwahl aus den Reihen der Vereinsmitglieder erg\u00e4nzen.<\/li><li>Vereinsmitglieder, die das Alter von 70 Jahren erreicht haben, sollen nicht zur Wahl in den Vorstand vorgeschlagen werden.<\/li><li>Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins und die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens, insbesondere die Ausf\u00fchrung der von der Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse.<\/li><li>Der Vorstand kann f\u00fcr bestimmte Sachgebiete Fachaussch\u00fcsse einsetzen, die beratende T\u00e4tigkeit aus\u00fcben. Ihre Mitglieder werden vom Vorstand bestellt und zu den Sitzungen einberufen.<\/li><\/ol><p class=\"align-center\"><b>\u00a7 10 <br \/>Verbandsorgan <\/b><\/p><p>Zur Unterrichtung der Mitglieder dient die vom Landesverband Haus &amp; Grund Niedersachsen e. V. herauszugebende Fachzeitung.<\/p><p class=\"align-center\"><b>\u00a7 11 <br \/>Satzungs\u00e4nderung <\/b><\/p><p>\u00c4nderungen dieser Satzung bed\u00fcrfen einer \u00be-Mehrheit der Mitgliederversammlung. Ein Beschluss \u00fcber die Satzungs\u00e4nderung ist nur m\u00f6glich, wenn in der Einladung zu der Mitgliederversammlung auf eine Satzungs\u00e4nderung hingewiesen wird.<\/p><p class=\"align-center\"><b>\u00a7 12 <br \/>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/b><\/p><ol><li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann auf Antrag des Vereinsvorstandes oder 30 % der Mitglieder des Vereins durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss erfordert die Anwesenheit eines Drittels der Mitglieder und eine 2\/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/li><li>Ist die Versammlung nicht beschlussf\u00e4hig, so erfolgt innerhalb von zwei Monaten die Einberufung einer neuen Versammlung, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der Erschienenen mit 2\/4-Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Aufl\u00f6sung beschlie\u00dfen kann. Im Falle der Aufl\u00f6sung findet eine Liquidation statt, die der zuletzt amtierende Vereinsvorstand als Liquidator durchzuf\u00fchren hat.<\/li><li>\u00dcber die Verteilung des Verm\u00f6gens beschlie\u00dft die letzte Mitgliederversammlung.<\/li><\/ol><p class=\"align-center\"><b>\u00a7 13<br \/>Gerichtsstand <\/b><\/p><p>Zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern ist das Amtsgericht in Peine.<\/p><\/div><\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Haus- &amp; Grund West-Elm e.V. Satzung Satzung des Haus &amp; Grund West-Elm e. V. \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eHaus &amp; Grund West-Elm e. V.\u201c und ist in das Vereinsregister einzutragen. Der Verein hat seinen Sitz in Peine. 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